Insektenbekämpfungen
Insektenbekämpfungen sind ein sensibles Thema. Viele staatenbildende Insektenarten stehen nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz unter Schutz. Besonders geschützte Arten wie Hornissen dürfen weder getötet noch ihre Nester zerstört werden.
Die Feuerwehr darf nur bei Gefahr in Verzug tätig werden. Das bedeutet, dass eine konkrete Gefährdung von Gesundheit oder Leben durch Insekten vorliegen muss.
Die Freiwillige Feuerwehr Stubenberg am See prüft daher bei jedem Einsatz zunächst, ob eine solche Gefährdung besteht.
Beispiele für notwendige Maßnahmen sind:
• ein Nest in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Personen, wie etwa Altenheimen, Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen,
• das Vorliegen einer nachgewiesenen Insektengiftallergie,
• oder eine unmittelbare Gefährdung von Personen im öffentlichen Raum.
Für alle anderen Fälle stehen Fachbetriebe für Schädlingsbekämpfung sowie Imker unterstützend zur Verfügung.
Da Bienen, Wespen und Hornissen geschützte Tierarten sind, legen wir bei unseren Einsätzen besonderen Wert auf:
• eine sorgfältige Prüfung der Notwendigkeit,
• eine mögliche Umsiedlung, sofern diese umsetzbar ist,
• sowie eine möglichst schonende Entfernung oder Sicherung von Nestern.
Wir bitten um Verständnis, dass nicht jedes Insektennest automatisch einen Feuerwehreinsatz rechtfertigt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
