Osterfeuer
Brandschutztipps für Ihr Brauchtumsfeuer
Das Entfachen von Osterfeuern ist im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen in einem Zeitfenster von Karsamtag ab 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr erlaubt. Es unterliegt jedoch strengen Regelungen, wie beispielsweise der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark, der Luftreinhalteverordnung oder dem Bundesluftreinhaltegesetz.
Die Landesleitzentrale "Florian Steiermark" bittet Sie um eine Information Ihres Brauchtumsfeuers mittels Formular .
Weitere ausführliche Informationen können Sie auch dem beigefügten Schreiben der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark entnehmen.