Waldbrandverordnung
Verordnung der BH Hartberg Fürstenfeld über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ist das Hantieren mit offenem Feuer, Feuerentzünden und das Rauchen im Wald mit 20.03.2023 verboten.
Übertretungen des Verbots können mit einer Geldstrafe von bis zu 7270€ oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden.
Denn genauen Sachverhalt entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der Bezirkshauptmannschaft.